IMPRESSUM/ AGB

 


helo® - Heckelmann Holz u. Kunststoff GmbH & Co. KG

Schlingenstraße 17 · 97705 Burkardroth-Waldfenster · Germany

Telefon +49 (0) 9734/9111-0
Telefax +49 (0) 9734/52 84
e-mail:
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Geschäftsführer Hartwig Heckelmann Pers. haft.Ges. Heckelmann Verwaltungs GmbH
Sitz Burkardroth Handelsregister AG Schweinfur HRA 5355
Handelsregister AG Schweinfurt HRA 8790      
USt-Id-Nr. DE 814 968 237      
Steuer- Nr. 205/162/56401      

 

VERTRAGS- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltung der AG B
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Vertragsbestandteile aller Angebote, mit uns abgeschlossener Verträge und Lieferungen. Sie gelten für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, ohne daß es hierzu einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
Änderungen, auch wenn sie mit uns abgesprochen sein sollten, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden weder ganz noch teilweise Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich von uns schriftlich widersprochen wird. Unser Schweigen gilt sonach nicht als Anerkennung oder Zustimmung.
Unter „Käufer“ im Sinne dieser Bedingungen ist auch jeder Besteller, insbesondere der Besteller eines Werkes, zu verstehen. Unsere Bedingungen gelten in gleicher Weise für Käufer und Besteller.

§ 2 Abschluß
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und gelten nur für ihre unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monates ab Angebot, folgende Bestellungen.
Lieferverträge sowie mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen aller Art werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung für uns verbindlich. Dies gilt auch für Abschlüsse und Abmachungen aller Art unserer Vertreter, auch wenn von diesen schriftlich vorgenommen.
Bei Bestellung nach uns vom Käufer übersandtem Muster, das stets als Durchschnittsmuster gilt, ist eine fachgerechte Mustermäßigkeit Vertragsbestandteil. Eine Garantie für bestimmte Verwendungszwecke wird dabei von uns nicht übernommen, es sei denn, der Käufer informiert uns vor Vertragsabschluß über den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck. Produktionsbedingte Abweichungen stellen keine Sachmängel dar. Das gleiche gilt für dem Käufer von uns übersandte Ausführungsmuster.
Der Vermerk des Bestellers „wie gehabt“ gilt nur für die Art und Beschaffenheit der Ware, nicht dagegen für den sonstigen Inhalt, insbesondere die Preise früherer Verträge.
Von uns gefertigte Entwürfe, Modelle und Konstruktionen sind und bleiben unser geistiges Eigentum. Eine Überlassung an Dritte bedarf unserer Zustimmung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird für diese Entwicklungen von uns eine angemessene Vergütung berechnet.

§ 3 Abnahme der Ware
Die Kosten der Abnahme und die Versendung der Ware fallen ab unserem Lager dem Käufer zur Last. Bei Lieferung von Artikeln mit einem Netto-Warenwert von über  600,00 erfolgt die Lieferung frei Haus. Liegt dies außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, dann liefern wir frei deutsche Grenze. Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt in jedem Fall
uns überlassen. Eine Änderung der vorstehenden Netto-Warenwerte in Anpassung an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse behalten wir uns vor.
Verpackungskosten, Leih- und Abnutzungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten des Käufers. Transportversicherungen und sonstige Versicherungen gehen zu Lasten des Käufers.

§ 4 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware das Herstellerwerk verläßt, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund den wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit unserer Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Dasselbe gilt, wenn wir von einem uns zustehenden Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen.

§ 5 Lieferfrist
Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist wird von uns keine Gewähr übernommen. Der Käufer kann aus Verzögerungen der Lieferung keine Schadensersatzansprüche herleiten, es sei denn, die Nichteinhaltung der Lieferfrist beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und die Leistung kann dem Käufer nicht mehr zugemutet werden.
Ist ein fester Liefertermin ausdrücklich vereinbart, dann ist der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer uns zu setzenden Nachfrist von mindestens 4 Wochen berechtigt, vom Vertrag insoweit zurückzutreten als die Ware bis zum Fristablauf von uns nicht versandbereit gemeldet ist. Bei Bestellung von Sonderanfertigungen ist wegen eines Liefertermins zu verhandeln.
Auch in diesem Falle gilt der zweite Satz des vorstehenden Absatzes. Die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes ist auf 50 % des Nettoauftragswertes beschränkt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbestätigung und endet mit dem Tage, an dem die Ware das Lieferwerk verläßt. Verlangt der Käufer nach Abgabe der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferzeit erst mit unserer Bestätigung der Änderung.

§ 6 Vertragsgemäßheit
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Die Untersuchungspflicht besteht auch dann, wenn Ausfallmuster übersandt sind. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn eine schriftliche Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen, wobei der Sonnabend nicht als Werktag gilt, nach Zugang der Lieferung bei uns eingeht. Verborgene Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu entdecken sind, können nur dann gegen uns geltend gemacht werden, wenn die Anzeige innerhalb 6 Monaten nach Zugang der Lieferung bei uns eingegangen ist. Ist die Ware mangelhaft, kann der Käufer Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Sollte die gewählte Gewährleistungsart unverhältnismäßige Kosten verursachen, können wir die Nacherfüllung verweigern. Erst nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung hat der Käufer ein Recht auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz. Soweit nachgewiesene Mängel von unseren Vorlieferanten zu vertreten sind, steht uns das Recht zu, unsere Ansprüche gegen diese an den Käufer abzutreten. Insoweit werden wir von Ansprüchen des Käufers uns gegenüber frei. Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Schäden sowie von Folgeschäden sind ausgeschlossen, es sei denn, sie sind zwingendes Recht. Ansprüche auf Gewährleistung jeder Art erlöschen, wenn die Beanstandung erst nach Verbrauch, Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Ware oder nach eigenmächtiger Nacharbeit derselben erfolgt. Sie erlöschen ferner, wenn unsere nach Eingang der Mängelanzeige dem Käufer erteilten Weisungen hinsichtlich des weiteren Verhaltens bezüglich der beanstandeten Ware nicht befolgt werden oder uns durch sonstige vom Käufer getroffene Maßnahmen eine sachgemäße Prüfung der Berechtigung der erhobenen Mängelrüge in unzumutbarer Weise erschwert oder unmöglich gemacht wird. Die Verjährungsfrist für Mängelrechte bei gebrauchten Sachen beträgt ein Jahr.

§ 7 Höhere Gewalt
Treten Ereignisse ein, die uns an der Lieferung, wie diese vereinbart ist,

 

hindern, wie höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Versandsperren, Eingriffe staatlicher Behörden oder ähnliche Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, so entfällt unsere Lieferungspflicht für die Dauer ihrer Auswirkungen. Wird uns die Lieferung unmöglich, dann sind
wir auch berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Dem Käufer stehen in beiden Fällen Schadensersatzansprüche gegen uns nicht zu.

§ 8 Zahlungsfrist - Zahlung des Kaufpreises
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb eines Monats nach Rechnungsstellung. Bei Zahlung in bar innerhalb 10 Tagen ist der Käufer zum Skontoabzug von 3% berechtigt. Ein Skontoabzug auf neuere Rechnungen ist unzulässig wenn ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Tritt nach Abschluß des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine Verschlechterung ein, durch die unser Anspruch auf Zahlung gefährdet wird, dann sind wir berechtigt, unter gleichzeitiger schriftlicher Mitteilung des Grundes auch vor Eintritt des vereinbarten Zahlungstermins sofortige Zahlung zu verlangen und unsere noch ausstehenden Lieferungen zu verweigern, bis der Käufer gezahlt oder von uns als ausreichend anerkannte Sicherheit geleistet hat. Erfolgt weder Zahlung noch Sicherheitsleistung, dann sind wir berechtigt vom Vertrage zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir Kenntnis davon erhalten, daß bei dem Käufer bereits zur Zeit des Vertragsabschlusses Zahlungsunfähigkeit bestand. Die Kosten und die Gefahr der Übermittlung des Rechnungsbetrages trägt der Käufer. Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet. Eine Haftung dafür, daß Schecks, Wechsel oder andere zahlungshalber gegebene Papiere rechtzeitig vorgelegt oder zu Protest gegeben werden, wird von uns nicht übernommen. Die Verpflichtung des Käufers zur Zahlung des Kaufpreises ist erst erfüllt mit dem Eingang des Betrages bei uns oder mit der Gutschrift auf einem unserer Konten. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes. Aufrechnen kann der Käufer nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung.

§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller aus dem Auftrag bestehenden und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt
nicht auf. Die Vorbehaltsware ist vom Käufer getrennt von anderer nicht von uns gelieferter gleichartiger oder verwechselbar ähnlicher Ware sorgfältig aufzubewahren und als Vorbehaltsware kenntlich zu machen. Sie ist vom Käufer auf seine Kosten gegen Diebstahl und Feuer ausreichend zu versichern.
Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, zu unserer Sicherung auch ohne Erklärung des Rücktritts vom Vertrage, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und ist der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer ist zur Veräußerung der Vorbehaltsware nur im üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgange berechtigt. Er tritt bereits mit Abschluß des Vertrages gemäß § 2 Absatz 2 dieser Bedingungen alle aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und mit Rang vor dem Rest an uns ab. DerKäufer ist von uns zur Einziehung der uns abgetretenen Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns und auch Dritten gegenüber nachkommt. Erlischt diese Ermächtigung, dann hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und ihnen die Abtretung anzuzeigen. Wir sind vom Käufer ermächtigt, die Anzeige auch selbst vorzunehmen. Mit Zahlungseinstellung des Käufers, mit Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht zur Weiterveräußerung und damit auch zur Forderungseinziehung. Wird von uns gelieferte Vorbehaltsware vom Käufer durch Tränken mit Flüssigkeiten oder durch Aufbringen von Stoffen auf die Oberfläche bearbeitet, so bleibt die so bearbeitete Ware Vorbehaltsware und entstehen aus der Bearbeitung für uns keine Verpflichtungen. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt dies für uns ohne daß wir daraus verpflichtet werden. Der Käufer hat die verarbeitete Sache unentgeltlich für uns zu verwahren. Sie bleibt ebenfalls Vorbehaltsware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit uns nicht gehörender Ware, dann erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer gemäß diesen gesetzlichen Bestimmungen Alleineigentum, so überträgt er uns bereits mit Abschluß des Vertrages gemäß § 2 Absatz 2 dieser Bedingungen Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Sache, die als Vorbehaltsware gilt, ebenfalls unentgeltlich für uns zu verwahren. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum steht, so erstreckt sich die Abtretung der Ansprüche des Käufers aus der Weiterveräußerung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Käufer nicht berechtigt. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. § 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Leistungen beider Parteien ist Bad Kissingen. Gerichtsstand in allen Fällen, auch bei Wechsel- und Scheckstreitigkeiten, sowie für sämtliche Streitigkeiten, die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit diesem Vertrage stehen, sind die für Bad Kissingen zuständigen ordentlichen Gerichte.

§ 11 Schluß
Ergänzend gelten die Vorschriften des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtes, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches. Sind oder werden einzelne Teile dieser Bedingungen unwirksam, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bedingungen oder der allgemeinen Verkaufsbedingungen insgesamt nicht. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind die Parteien vielmehr verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen entspricht, zu ersetzen. Alle angegebenen Größen sind ca.- Angaben! Änderungen in Form, 02/2009 Farbe und Ausstattung bleiben uns vorbehalten.

All dimensions are approximate! The right is reserved to make changes in shape, colour and design.
Toutes les tailles sont approximativement! Sous réserve de modifications au niveau de la forme, de la couleur ou du modèle.